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Die Trauung ist der wichtige Akt, der bei einer Hochzeit vollzogen wird. Durch ihn werden die Partner vermählt.
Es wird zwischen der standesamtlichen und kirchlichen Trauung sowie einer freien Trauung unterschieden, wobei letztere keine rechtliche Relevanz hat.
Juristisch verbindlich ist in vielen europäischen Ländern die standesamtliche Hochzeit. Die standesamtliche Tauung darf nur in öffentlichen Gebäuden vom Standesbeamten oder Bürgermeister vollzogen werden. In einigen Ländern können sich sowohl heterosexuelle, wie auch homosexuelle Paare standesamtlich trauen lassen.
Die kirchliche Trauung hat meist, mit Ausnahme von Schweden, dem vereinigten Königreich, Spanien, Italien und Irland, nur kirchenrechtliche Relevanz. Meist ist es hierfür notwendig standesamtlich geheiratet zu haben. Bei den Katholiken ist die kirchliche Eheschließung die eigentliche Trauung, bei den Evangelen wird mit einem Gottesdienst die erfolgte Eheschließung gefeiert.
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